Impressum

VBH Holding AG, Siemensstraße 38, 70825 Korntal-Münchingen
Telefon 0 71 50 / 15-0,Telefax 0 71 50 / 15-315
eMail: info@vbh.de, Registergericht: Amtsgerichts Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 203096
Umsatzsteuerident.-Nr.:DE 145996360

Vorstand

Rainer Hribar, Jürgen Kassel, Frieder Bangerter, Ulrich Lindner

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Prof. Rainer Kirchdörfer

Haftungsausschluss

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber von Webseiten durch das Anbringen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mitzuverantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass der Webmaster sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für alle Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluß auf den Linktext, die Gestaltung, evtl. Verletzungen geltender Rechte, auch Marken- und Titelrechte, und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Linkformulierungen sowie von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner oder Links führen. Beim Lesen und Nutzen der Links sollten Sie sich hierüber im Klaren sein!


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Der einfache Weg zum CE-Zeichen
für Fenster und Ausentüren
CE-fix

Seit 1. Februar 2010 gilt für Fenster und Aussentüren die CE-Kennzeichnungspflicht. Diese stellt viele Fenster- und Türenhersteller vor eine große Herausforderung. Aus diesem Grund hat es sich VBH zur Aufgabe gemacht, eine Lösung für die Branche zu finden. Gemeinsam mit dem renommierten Institut für Fenstertechnik (ift-Rosenheim) hat VBH eine anwenderfreundliche Internetplattform für alle Fenster- und Türenhersteller entwickelt.

Als Basis hierfür, hat VBH hunderte von Prüfungen am ift Rosenheim durchführen lassen. Über die einzigartige VBH-Internetplattform haben die Fenster- und Türenhersteller nun Zugriff auf über eine Million Konstruktions- und Kombinationsmöglichkeiten von Beschlägen, Dichtungen, Entwässerungssystemen, Profilgeometrien, usw.


Konstruktionen mit Übergrösse?

Kein Problem! Wir haben auch für Übergrössen passende Prüfberichte und Dokumente.


Uw-Wert / Rw-Wert?

In unserem Expertenmodus können Sie sich jederzeit zusätzliche Nachweise für den Wärmedurchgang oder Schallschutz Ihrer Konstruktion erstellen.


Wer vergibt das CE-Zeichen?

Gemäß Anhang ZA.3 („CE-Kennzeichnung und Beschilderung“) der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 liegt die Anbringung der CE-Kennzeichnung in der Verantwortung des Herstellers oder seines im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Vertreters. Herstel-ler nach der Bauproduktenrichtlinie/dem Bauproduktengesetz ist derjenige, der ein Baupro-dukt erstellt und dieses in den Verkehr bringt


Wer hilft mir?

VBH! Hierzu stehen Ihnen kompetente CE-Beauftragte Holz und CE-Beauftragte Metall zur Verfügung. Desweiteren erteilen Ihnen in Ihren bekannten VBH-Niederlassungen CE-Informanten Erstauskünfte über die VBH-CE-Lösung.


Normative Grundlagen

Mit der Bauproduktenrichtlinie wurden die Voraussetzungen für eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten geschaffen. In Deutschland wurde sie durch das Bauproduktengesetz und durch eine Änderung der Musterbauordnung umgesetzt. Die Bauproduktenrichtlinie formuliert wesentliche Anforderungen Bauprodukte, die in Bauwerke eingebaut werden. Diese Anforderungen werden unter anderem mittels harmonisierter Normen konkretisiert. Die harmonisierte Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 beschreibt beispielsweise die Leistungseigenschaften für Fenster und Türen ohne Eigenschaften bezüglich Brandschutz und Rauchdichtigkeit. Sie wurde mittlerweile in die Bauregelliste - Teil B/1, auf die die Landesbauordnungen verweisen, aufgenommen.. Hier werden alle Bauprodukte „im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie“ aufgelistet.


Was ist ein CE-Zeichen?

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt den Anforderungen, die in den für das Produkt geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt sind, genügt und unter Einhaltung der Vorgaben der maßgeblichen Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 hergestellt wurde.
21.03.2012

Info Bauproduktenverordnung 2013

Am 01.07.2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) für Fenster- und Türhersteller in Kraft, diese löst die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Wesentliche Kernelemente bleiben weiterhin gültig...

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