
Seit 1. Februar 2010 gilt für Fenster und Aussentüren die CE-Kennzeichnungspflicht. Diese stellt viele Fenster- und Türenhersteller vor eine große Herausforderung. Aus diesem Grund hat es sich VBH zur Aufgabe gemacht, eine Lösung für die Branche zu finden. Gemeinsam mit dem renommierten Institut für Fenstertechnik (ift-Rosenheim) hat VBH eine anwenderfreundliche Internetplattform für alle Fenster- und Türenhersteller entwickelt.
Als Basis hierfür, hat VBH hunderte von Prüfungen am ift Rosenheim durchführen lassen. Über die einzigartige VBH-Internetplattform haben die Fenster- und Türenhersteller nun Zugriff auf über eine Million Konstruktions- und Kombinationsmöglichkeiten von Beschlägen, Dichtungen, Entwässerungssystemen, Profilgeometrien, usw.

Konstruktionen mit Übergrösse?
Kein Problem! Wir haben auch für Übergrössen passende Prüfberichte und Dokumente.
Uw-Wert / Rw-Wert?
In unserem Expertenmodus können Sie sich jederzeit zusätzliche Nachweise für den Wärmedurchgang oder Schallschutz Ihrer Konstruktion erstellen.
Wer vergibt das CE-Zeichen?
Gemäß Anhang ZA.3 („CE-Kennzeichnung und Beschilderung“) der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 liegt die Anbringung der CE-Kennzeichnung in der Verantwortung des Herstellers oder seines im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Vertreters. Herstel-ler nach der Bauproduktenrichtlinie/dem Bauproduktengesetz ist derjenige, der ein Baupro-dukt erstellt und dieses in den Verkehr bringt
Wer hilft mir?
VBH! Hierzu stehen Ihnen kompetente CE-Beauftragte Holz und CE-Beauftragte Metall zur Verfügung. Desweiteren erteilen Ihnen in Ihren bekannten VBH-Niederlassungen CE-Informanten Erstauskünfte über die VBH-CE-Lösung.
Normative Grundlagen
Mit der Bauproduktenrichtlinie wurden die Voraussetzungen für eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten geschaffen. In Deutschland wurde sie durch das Bauproduktengesetz und durch eine Änderung der Musterbauordnung umgesetzt. Die Bauproduktenrichtlinie formuliert wesentliche Anforderungen Bauprodukte, die in Bauwerke eingebaut werden. Diese Anforderungen werden unter anderem mittels harmonisierter Normen konkretisiert. Die harmonisierte Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 beschreibt beispielsweise die Leistungseigenschaften für Fenster und Türen ohne Eigenschaften bezüglich Brandschutz und Rauchdichtigkeit. Sie wurde mittlerweile in die Bauregelliste - Teil B/1, auf die die Landesbauordnungen verweisen, aufgenommen.. Hier werden alle Bauprodukte „im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie“ aufgelistet.Was ist ein CE-Zeichen?
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt den Anforderungen, die in den für das Produkt geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt sind, genügt und unter Einhaltung der Vorgaben der maßgeblichen Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 hergestellt wurde.
Info Bauproduktenverordnung 2013
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen unter der kostenlosen Hotline
0800-5566321 oder per Email ce-fix@vbh.de. Weitere Informationen finden Sie unter Ansprechpartner Holz und Ansprechpartner Metall.
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